Helfer werden
Mitglieder der Seniorengemeinschaft können Hilfe bekommen oder Hilfe leisten. Sie können aber auch sowohl Hilfe bekommen, z.B. in Haus und Garten, als auch Hilfe geben, z.B. im Bereich Beratung oder Begleitung.
Jedes Mitglied, das andere Mitglieder unterstützen möchte, muss zwei Voraussetzungen erfüllen:
1. Erklären, welche Hilfe es geben möchte und kann.
2. Eine Vereinbarung mit der Seniorengemeinschaft eingehen, in der es die Voraussetzungen für die Hilfeleistung akzeptiert.
Vereinbarung
Jedes Mitglied der Seniorengemeinschaft, das zur Hilfeleistung bereit ist, unterschreibt eine Vereinbarung mit der „Seniorengemeinschaft Landkreis Günzburg e.V.“. Diese soll dem Helfer Richtlinien für sein Tun geben, ihn versicherungsmäßig absichern und damit eine qualitativ hochwertige Hilfe ermöglichen.
Die Kernpunkte der Vereinbarung sind hier in Kurzfassung formuliert:
- Für die Tätigkeit erhält der Helfer eine Aufwandsentschädigung von 6 Euro pro Einzelstunde. Dabei wird die Zeit, innerhalb derer die Leistung erbracht wurde, abgerundet, und zwar auf eine viertel, eine halbe, eine dreiviertel, eine ganze Stunde. So zählen z.B. 73 Minuten als 60 Minuten Arbeitszeit.
- Art, Umfang und Inhalt des Einsatzes geschehen in Absprache zwischen dem Helfer und der Seniorengemeinschaft. Auf aktuelle Wünsche und Bedürfnisse, die der Betreute, hier Leistungsnehmer genannt, im Rahmen der Hilfeleistung äußert, wird eingegangen.
- Auf im Rahmen des Einsatzes anfallendes Kilometergeld kann der Helfer verzichten.
- Leistungen, für die der Helfer keine fachliche Qualifikation besitzt, dürfen nicht erbracht werden.
- Alle dem Leistungsnehmer entstehenden Kosten werden über die Seniorengemeinschaft abgerechnet.
- Geschenke oder Vermögensvorteile dürfen vom Helfer nicht angenommen werden. Ausgenommen sind kleine Sachgeschenke, mit denen der Leistungsnehmer seine Dankbarkeit ausdrücken will.
- Es ist absolutes Stillschweigen über im Rahmen der Tätigkeit für die „Seniorengemeinschaft Landkreis Günzburg e.V.“ bekannt gewordene Informationen zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach der Hilfeleistung oder nach dem Ausscheiden aus dem Verein.
Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um eine Kurzfassung.
Im Downloadbereich befindet sich die vollständige Fassung.